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Kroatisches Seerecht

Kroatisches Seerecht für Boote und Yachten

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Die Bestrafung eines Skippers, der eine Person ohne Befähigungsnachweis das Schiff steuern ließ, war ausschlaggebend für dieses Übersetzungsprojekt.
Die Bestimmungen wurden mit Unterstützung der kroatischen Botschaft in Wien und der österr. Botschaft in Zagreb, bei einem Besuch im kroatischen Marineministerium mit einem zuständigen Beamten erörtert. Mit Unterstützung aus der juridischen Fakultät Wien und einem zweisprachigen Juristen wurden die Gesetzestexte auf Deutsch übersetzt. Grundsätzlich darf man von keinem Gesetz Logik und Vollständigkeit für alle Situationen erwarten. Das gilt selbstverständlich auch für die Gesetzgebung der Republik Kroatien. Dennoch sind für mich einige Überraschungen aufgetaucht.
Die Führerscheinfrage
Zur Führerscheinfrage für Rudergänger ist aus den verschiedenen Gesetzen diese Vorschrift nicht eindeutig zu entnehmen. Es gibt aber an unterschiedlichen Stellen in den Gesetzen eine Reihe von Hinweisen zu dieser Frage, die den Schluss zulassen, dass der Rudergänger keinen Befähigungsnachweis benötigt.
Der See Kodex gibt durch Verwendung des Begriffes "Wenn" einen Hinweis, dass der Kapitän nur in Gefahrensituationen das Steuer übernehmen muss.
Es wird zwischen "... Person die das Boot bedient, oder der Kapitän…" unterschieden. Muss diese Bedienungsperson ein Zertifikat haben?
Navigation
Nur offizielle Seekarten vom kroatischen Hydrografischen Institut sind in den Bereichen III und IV (innerhalb der 12 Meilen-Zone) erlaubt. Navigation nach Seekarten privater Verlage sind unzulässig.
Der praktische Einsatz elektronischer Navigationsmittel wird klar eingeschränkt: „…wenn die Yacht unabhängig von ihrem Navigationsbereich über eine elektronische Kartenanzeige oder ein anderes Informationssystem mit elektronischen Navigationskarten verfügt oder mit dieser ausgestattet ist, (das sind heute praktisch alle Yachten) muss diese Anzeige aktualisierte offizielle elektronische Seefahrtsnavigationskarten (ENCs) enthalten, welche die im Hydrographic Act vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen…“
Schadens- und Unfallmeldungen
Gefahrensituationen MÜSSEN per Funk gemeldet werden und Schifffahrtsunfälle innerhalb von 12 Stunden. Dabei sind 12 Stunden bei schwierigen Wettersituationen nicht einzuhalten ohne Crew und/oder das Schiff zu gefährden! Neben den Problemen mit Hafenkapitän und Polizei kann es zu erheblichen Problemen mit Versicherungen kommen.
Kroatisches Seerecht für Boote und Yachten, Kommentierte Übersetzung von Rudi Czaak; 2. Auflage 2020, 80 Seiten; ISBN:  978-3-200-06919-0